Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Versicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse.
Privatversicherte mit Voll- oder Zusatzversicherung können evtl. einen Erstattungsanspruch der Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Ich empfehle das vorher eigenverantwortlich abzuklären.
Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar. Der Honoraranspruch des Therapeuten ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.
Mein vertraglich vereinbartes Honorar ist unmittelbar nach jeder Einzelbehandlung fällig in bar gegen Quittung, bzw. auf Wunsch gegen quittierte Rechnung
Es gelten die Preise meiner in der Praxis ausliegenden Preisliste, sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde.
Das unverbindliche Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) findet keine Anwendung!
Soziales Honorar: Klienten mit sehr geringem Einkommen (entsprechender Nachweis erforderlich) biete ich auf Nachfrage ein vergünstigtes Honorar an.
Heilpraktiker auf dem Gebiet der Psychotherapie dürfen weder Medikamente verordnen noch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ausstellen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Behandlung eine ärztliche Therapie nicht vollständig ersetzen kann. Sofern ärztlicher Rat erforderlich ist, wird der Therapeut dies der Patientin / dem Patienten unverzüglich mitteilen.
Psychotherapie lt. HeilprG ersetzt keine körperliche Untersuchung und Behandlung durch einen Arzt. Bei diesbezüglichen Beschwerden ist die Patientin / der Patient aufgefordert, sich in die Behandlung eines Arztes zu begeben.
Vorteile als Selbstzahler
Kurze Wartezeiten und schnelle Terminvergabe
Es bestehen keine Abrechnungsverträge mit Krankenkassen. Sie erhalten den Vorteil echter Therapie- / Behandlungsfreiheit.
Aufgrund der gesetzlichen Schweigepflicht gelangen keine Informationen an Dritte, z.B. Krankenkassen, Rentenversicherungen oder Berufsgenossenschaften.
Es bestehen keine Einschränkungen durch einen Leistungskatalog oder andere Vorgaben der Krankenkassen. Dabei können außer den wissenschaftlich anerkannten auch solche psychotherapeutischen Verfahren Anwendung finden, die den Regeln der Alternativmedizin folgen.
Gegebenenfalls können die Behandlungskosten steuerlich abgesetzt werden. Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem Steuerberater, dem zuständigen Finanzamt oder Fachanwälten für Steuerrecht.
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Andrea Gräfe
Heilpraktikerin beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie (HeilprG)